Häufig gestellte Fragen

Alle wichtigen Informationen im Überblick

Probatorikphase:  bis zu 5 Sitzungen, in denen Symptomatik und Anamnese erhoben werden. Es werden diagnostische Kriterien geprüft und beginnend ein individuelles Krankheitsmodell erstellt. Nach der sogenannten probatorischen Phase, wird ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe gestellt.
Therapiesitzungen: Kurzzeit- oder Langzeittherapie (variiert je nach Bedarf und Beantragung), die i.d.R. in einem wöchentlichen oder 2-wöchentlichen Turnus stattfinden.
Rezidivprophylaxe: Wiederholung aller erlernter Techniken, Erstellung von Notfallplänen und Benennung von Frühwarnzeichen.

Das Behandlungsangebot richtet sich an Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, sowie Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können leider nicht behandelt werden. Alle Behandlungen werden nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Der Abrechnungssatz richtet sich nach dem individuellen Behandlungsfall und wird in der probatorischen Phase festgelegt. Bitte beachten Sie, dass paartherapeutische Angebote und psychologische Beratungen immer auf der Basis von Selbstzahlungen beruhen.

Nein, eine Überweisung ist nicht nötig.

Psychiater sind Mediziner und ausgebildete Fachärzte, manchmal mit zusätzlicher Qualifikation zur fachärztlichen Psychotherapie. Der Schwerpunkt liegt für gewöhnlich auf der medizinischen Versorgung (z.B. Medikamentenverschreibung).
Als Psychologe hat man Psychologie studiert. Psychologische Psychotherapeuten haben zusätzlich eine fundierte mehrjährige Therapieausbildung durchlaufen und Erfahrungen in ambulanten und stationären Behandlungssettings gesammelt. Der Schwerpunkt liegt hier auf verschiedenen Techniken der Gesprächstherapie, Medikamente werden nicht verschrieben. Sie heben sich hinsichtlich Ihrer therapeutischen Qualifikation deutlich von Heilpraktikern oder Coaches mit psychotherapeutischem Schwerpunkt ab.

Nicht immer ist garantiert, dass Ihre Kasse den beantragten Gebührensatz (nach GOÄ, 3.5-fach) übernimmt und eine anteilige Zuzahlung zu leisten ist. Um eine fachgerechte Behandlung zu gewährleisten können außerdem zusätzliche Kosten z.B. für Diagnostik, biografische Anamnese (Voraussetzung für die Therapie), Berichte, Telefonberatungen usw. hinzukommen.

Man kann bis zu 5 probatorische Sitzungen machen, u.a. um zu überprüfen, ob man sich mit der Therapiebeziehung, der inhaltlichen Herangehensweise und der „Art“ des Therapeuten wohlfühlt und sich eine langfristige Zusammenarbeit vorstellen kann. Die probatorischen Sitzungen werden natürlich in Rechnung gestellt, bedingen aber noch keinen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sogenannte „Erstgespräche“ werden in Privatpraxen (also ohne KV Zulassung) nicht angeboten.

Angehörige und Bezugspersonen können immer in den Therapieprozess eingebunden werden. Der Fokus der Behandlung sollte aber stets bei dem eigentlichen Patienten liegen. Sogenannte Angehörigengespräche werden i.d.R. in einer Doppelsitzung á 100 Minuten durchgeführt. Es entstehen für Sie keine Extrakosten.

Eine reguläre Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Zur Durchführung von bestimmten Übungen (z.B. emotionsfokussierte Imaginationsarbeit und Stuhldialogen) oder Angehörigengesprächen können Doppelstunden á 100 Minuten angesetzt werden.

Werden die Kriterien einer psychopathologisch relevanten Diagnose erfüllt, handelt es sich um eine Psychotherapie. Die diagnostische Einschätzung erfolgt in der probatorischen Phase und richtet sich nach den Kriterien des ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Format).
Eine psychologische Beratung behandelt beispielsweise eine (nicht diagnostisch relevante) Selbstwertsymptomatik, Anpassungsschwierigkeiten an neue Lebensumstände, Begleitung in kritischen Lebensphasen, Beratung für Angehörigen von psychisch kranken Menschen. Die Dauer und Frequenz einer psychologischen Beratung wird, je nach Belastung und Bedarf, individuell festgelegt.

Die Kosten für eine Paartherapie werden leider nicht von Krankenkassen oder Beihilfen übernommen und sind immer eine Eigenleistung. Der Stundensatz wird individuell vereinbart. Oft sind schon wenige Sitzungen hilfreich; die genaue Anzahl der notwendigen Therapiesitzungen wird individuell vereinbart.

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0176/71951477
Maren Wesemüller, Erbacher Weg 16, 65399 Kiedrich
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Im Falle eines Notfalls wenden Sie sich bitte an die umliegenden Ambulanzen und Kliniken oder kontaktieren Sie den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117).

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